Jun 13
18
Pünktlich zum Beginn der Sommerferien in den ersten Bundesländern (Berlin und Brandenburg) hält der Sommer mit der ersten Hitzewelle des Jahres Einzug in Deutschland. Und wie – für fast ganz Deutschland gelten amtliche Warnungen des Deutschen Wetterdienstes vor Hitzebelastungen mit gefühlten Temperaturen von bis zu fast 40° C. Nur die Küsten bleiben von Extremwerten verschont.
Da ist es gar nicht so einfach einen kühlen Kopf zu bewahren – egal, ob man nun im Büro sitzt oder im Freien arbeitet.
Ausführliche Infos für und Empfehlungen für heiße Sommertage stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter www.baua.de/sommertipps zur Verfügung. Auch die arbeitsrechtliche Situation laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Arbeitsstättenregel (ASR) A3.5 „Raumtemperatur“ wird dort beleuchtet.
Der Arbeitgeber muss demnach auf die herrschenden Bedingungen reagieren und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen, einen Anspruch auf „hitzefrei“ gibt es grundsätzlich aber nicht.
Genießen Sie den Sommer! Vielleicht haben Sie ja noch einen kleinen Tipp gegen die Hitze für uns? Mein persönlicher Tipp ist Eis, viel Eis.
Jun 13
17

Bereits zum 27. Mal fand vor kurzem der Braunschweiger Nachtlauf statt. Bei rund 10.500 Läufern und über 30.000 Zuschauern am Streckenverlauf, der quer durch die Braunschweiger Innenstadt führt, war die Stimmung auch in diesem Jahr wieder bestens.
Kroschke war mit 15 Laufbegeisterten dabei – so vielen wie noch nie. Unser Team lief wie üblich mit dem Bärtram auf der Brust, dem Maskottchen der Kroschke Stiftung für Kinder. Diese feiert in diesem Jahr ihr 20jähriges Bestehen und unterstützt mit Ihrer Arbeit kranke und behinderte Kinder.
Mehr Informationen zur Stiftung finden Sie unter www.kinderstiftung.de »
Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen als solche somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die DIN EN 15635 und die BetrSichV fordert die Betreiber auf Ihre Lagereinrichtungen alle 12 Monate durch fachkundiges Personal überprüfen zu lassen.
Sie haben Fragen aus der Praxis zur Sicherheit im Lager und insbesondere von Regalen? Dann nutzen Sie das Forum im Kroschke-Blog. Die Herren Wittenberg und Seemann von der PROPLANT Wolfsburg GmbH stehen Ihnen dort am Mittwoch 26.06. von 14 bis 16 Uhr zur Verfügung.
Sie haben am 26.06. keine Zeit, stecken in Terminen oder sind anderweitig verhindert? Senden Sie uns Ihre Fragen einfach schon vorab per E-Mail an redaktion@kroschke-blog.eu. Wir werden diese dann während des Forums beantworten.
Über PROPLANT
PROPLANT gehört zur international tätigen MVI Group und erbringt seit mehr als zwei Jahrzehnten qualifizierte Ingenieur- und Beratungs-leistungen für die Mobilitätsindustrie – von der Konzeption bis zur Realisierung kompletter Produktions- und Logistiksysteme.
Das Leistungsspektrum der PROPLANT umfasst die Konzeptplanung von Fertigungs- und Logistikstrategien, die detaillierte Ausplanung der besten Varianten
und das komplette Realisierungsmanagement im Rahmen der Umsetzung.
Das PROPLANT-Logistikteam ist für die Planung und Umsetzung von Logistikkonzepten sowie für die Optimierung logistischer Informations- und Materialflüsse innerhalb der Supply Chain verantwortlich:
Überwachungskameras begegnen uns immer öfter in unserem Alltag – an Bahnhöfen oder anderen öffentlichen Plätzen durch die Polizei, im Fahrstuhl, im Parkhaus und anderswo. Und auch viele Betriebe setzen auf die Kontrolle per Video, aus unterschiedlichen Gründen – als Zutrittskontrolle oder um die Betriebssicherheit gewährleisten zu können. Dabei ist die Überwachung in einigen Bereichen Vorschrift (z.B. Spielhallen) in anderen aber nicht immer zulässig oder gerechtfertigt. Insbesondere wenn Beschäftigte ins Visier der Kamera geraten, wird es problematisch, denn die Erfassung per Videokamera greift in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild ein. Ein entsprechendes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist erst im Januar dieses Jahres kurz vor der Verabschiedung im Bundestag gescheitert.
Die Überwachung sollte deshalb immer in Absprache mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten und auch dem Betriebsrat erfolgen. Konkrete Regelungen in einer Betriebsvereinbarung schaffen einen akzeptierten und verbindlichen Rahmen.
Oberstes Gebot bei der Videoüberwachung ist Transparenz. Jede Person soll frei entscheiden können, ob sie sich in einem überwachten Bereich aufhalten möchte. Lässt sich der Aufenthalt nicht vermeiden, kann die Person mit dem Wissen der Überwachung zumindest ihr Verhalten anpassen. Die entsprechenden Hinweise müssen deshalb schon vor dem Betreten oder Befahren des Bereiches erkennbar sein. Deshalb sollten Zutritte und Zufahrten entsprechend (z.B. mit dem Infozeichen gemäß DIN 33450) gekennzeichnet werden.
Hinweisschilder für die Videoüberwachung finden Sie in unserem Onlineshop »
Seit 1987 findet auf Initiative der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in jedem Jahr am 31. Mai der Weltnichtrauchertag statt. In Deutschland koordiniert u.a. das Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR) die Aktivitäten. In diesem Jahr steht vor allem das Verbot der Tabakwerbung im Fokus. Dementsprechend lautet das Motto „Lass dich nicht anmachen! Weg mit der Tabakwerbung!“.
Immer noch raucht in Deutschland jeder dritte Erwachsene. Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entwickelten sich die Zahlen derer, die zum Glimmstängel griffen, in den letzten Jahren stark rückläufig und damit sehr positiv. Die Mehrzahl der Raucher will dabei das Rauchen früher oder später aufgeben. Hilfe, Tipps und Unterstützung z.B. in Form eines kostenlosen Rauchfrei-Startpakets gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.rauchfrei-info.de »
Weitere Informationen zum Weltnichtrauchertag erhalten Sie beim ABNR unter www.abnr.de »
Nichtraucherschutz im Betrieb
In deutschen Betrieben sind nach wie vor mehrere Millionen NichtraucherInnen Tabakrauch ausgesetzt. Dass das Passivrauchen die gleichen Erkrankungen auslöst wie das aktive Rauchen, ist seit langem bekannt. Dabei ist der Arbeitgeber zum Nichtraucherschutz gemäß § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) durch geeignete Maßnahmen verpflichtet.
Das Thema ist sensibel und beinhaltet ein hohes Konfliktpotential, denn geeignete Maßnahmen sind oft nicht nur technisch oder baulich (Lüftungssysteme, getrennte Sozialräume etc.) sondern vor allem auch organisatorisch bspw. in Form von Rauchverboten zu treffen. Sinnvoll sind klare Regelungen wie in einer gemeinsam getroffenen Betriebsvereinbarung. Mit der Broschüre „Rauchfrei am Arbeitsplatz – Ein Leitfaden für Betriebe“ (136 Seiten) stellt die BGzA eine umfassende Handlungshilfe für Unternehmen bereit. Diese kann hier kostenfrei bestellt werden und steht auch als PDF-Version zum Download bereit.
Kroschke unterstützt sie beim Nichtraucherschutz
Nutzen Sie unser Sortiment für den effektiven Nichtraucherschutz:
Verbotsschilder gemäß aktueller Norm ASR A1.3 »
Hinweisschilder für Räume mit Gefahren »
Türhinweise z.B. für die Gastronomie »
Im Frühjahr, wenn die Temperaturen wieder zweistellig werden, beginnt wieder die Zeckenzeit. Die kleinen, blutsaugenden Parasiten lauern im Unterholz, in hohem Gras, am Boden und im Gebüsch. Dort warten Sie auf vorbeikommende Opfer, auf die sie sich im Vorbeigehen abstreifen lassen.
Das Risiko ist dabei nicht die Zecke an sich, sondern die mit dem Stich möglicherweise übertragenen Krankheitserreger. Dabei sind in Deutschland aus über 50 bekannten Erregern zwei besonders häufig: das FSME-Virus (FSME = Frühsommer-Meningoenzephalitis) und die Borreliose-Bakterien.
Nicht jede Zecke überträgt das FSME-Virus. In Deutschland zählen vor allem die südlichen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg, aber auch Teile Hessens, Thüringens und Rheinland-Pfalz zu den Risikogebieten. Dort tragen etwa zwei Prozent der Tiere das FSME-Virus in sich. Bei einem Stich einer FSME-infizierten Zecke erkranken etwa ein Drittel der Betroffenen, so dass das Risiko zu erkranken bei ungefähr 1 zu 150 liegt.
Seit Bekanntwerden der Details zur Neuauflage des ADR-Abkommens, die bereits seit 01.01. gilt und ab 30.06. zwingend umzusetzen ist, verwirrte ein unscheinbarer Satz die Betroffenen im Straßenverkehr. Die Ladungssicherung in Deutschland erfolgt seit über 10 Jahren nach der seit dem auch immer weiter fort entwickelten VDI 2700 ff. Im Unterabschnitt 7.5.7.1 der Anlage A zur neuen ADR heißt es aber nun, dass „die Vorschriften … [zur Ladungssicherung] als erfüllt [gelten], wenn die Ladung gemäß der Norm EN 12195-1:2010 gesichert ist.“
Problem: Bislang wurde die europäische Norm von Experten abgelehnt und von deutschen Behörden auch bei Kontrollen nicht akzeptiert, da die Anforderungen an die Ladungssicherung geringer sind, als in der VDI 2700. Und nun? Während Experten wie der Königsberger Ladungssicherungskreis (KLSK) die Entwicklung als Verschlechterung auf Kosten der Sicherheit kritisieren raten Behörden, Polizeit und Verbände Ladung weiter nach VDI 2700 zu sichern. Nicht zuletzt deshalb, weil es sich dabei um die seit Jahren von der Rechtsprechung anerkannten Regeln der Technik handelt.

Am vergangenen Donnerstag war es wieder soweit – in diesem Jahr nahmen 13 Mädchen und 4 Jungs im Alter 10 und 15 Jahren am Zukunftstag bei Kroschke teil. Dabei bekamen sie Einblicke in verschiedene Abteilungen und Arbeitsfelder wie die Kundenberatung am Telefon im Vertrieb, die Qualitätskontrolle im hauseigenen Labor oder den Logistikbereich. In der Produktion hatten sie bei einer Mitmach-Aktion im Siebdruck auch Gelegenheit, richtig mit anzufassen.
Der „Zukunftstag für Mädchen und Jungen“ bietet in Niedersachsen die Möglichkeit, Eindrücke von „typischen Berufe“ des jeweils anderen Geschlechts zu bekommen, denn nach wie vor konzentrieren sich die meisten Mädchen und Jungen bei ihrer Berufswahl auf die typischen Frauen- bzw. Männerberufe.
Stolpern, Stürzen und Ausrutschen zählen zu den häufigsten Unfallursachen in deutschen aber auch in europäischen Betrieben. Die Folgen sind oft schwerwiegend – für die Betroffenen aber auch für die Betriebe.
Im Februar hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine neue Arbeitsstättenregel veröffentlicht. Die ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ konkretisiert den § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten. Neben allgemeinen Grundregeln, die sich auf die Beschaffenheit, die Instandhaltung und Reinigung beziehen, stehen Schutzmaßnahmen gegen Stolpern, Ausrutschen und besondere physikalische Einwirkungen (z.B. Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Vibrationen) im Fokus. Spezielle Regelungen für Baustellen sind noch nicht in der neuen ASR enthalten. Diese sollen später noch eingefügt werden.
Die ASR enthält auch zwei Anlagen, die in ihren wesentlichen Bestandteilen aus der BGR/GUV-R 181 übernommen worden sind. So entspricht die Anlage 2 der ASR (Anforderungen an die Rutschhemmung von Fußböden) in weiten Teilen dem Anhang 1 der BGR/GUV-R 181 während die Anlage 1 der ASR (Beschreibung des Prüfverfahrens) im Wesentlichen der Anlage 2 der BGR/GUV-R entspricht.
Am vergangenen Mittwoch fand unser Expertenforum zur ASR A1.3 im Forum des Kroschke-Blogs statt. Zahlreiche Fragen erreichten uns, so dass die anvisierten zwei Stunden für unsere Experten kaum ausreichten, um alle Fragen zu beantworten. Die Fragen zeigten, dass die Verunsicherung in den Betrieben noch groß ist. So fragten sich viele, ob es eine Übergangsfrist gibt, ob und wie lange noch die alten Schilder verwendet werden können oder wie bei Umbauten zu verfahren ist.
Alle Fragen und natürlich auch die Antworten unserer Experten können Sie in unserem Forum noch einmal nachlesen. Dort oder alternativ auch per E-Mail an redaktion@kroschke-blog.eu können Sie auch weiterhin Ihre Fragen zur neuen ASR A1.3 an uns stellen. Hier geht es zum Forum »
Eine gute Hilfe für die Praxis ist auch unsere Prüf- und Bestellliste. Sie führt alle Zeichen der neuen Arbeitsstättenregel übersichtlich auf und ermöglicht den direkten Vergleich mit den alten Kennzeichen. So wird der Austausch ganz einfach. Die Liste finden Sie hier im PDF-Format »
Alle Sicherheitskennzeichen gemäß neuer ASR A1.3 finden Sie in unserem Onlineshop »
Umfrage zur neuen ASR – Machen Sie mit!