Am 13. April ist Tag der Rauchmelder

In Deutschland werden jährlich ca. 6000 Menschen durch Brandfolgen schwer verletzt. Um die Zahl der Brandopfer zu reduzieren, gilt mit sofortiger Wirkung nun auch in Niedersachen für Neubauten die Rauchmelderpflicht. Bestandsgebäude müssen bis 2015 nachgerüstet werden. Damit besteht diese Pflicht nun in 10 Bundesländern.

Prüfen Sie anlässlich des Rauchmeldetags Ihre Betriebsgebäude und Immobilien auf die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen. Beim Einbau ist ein Rauchwarnmelder pro Raum ausreichend, sofern dieser nicht größer als 60 qm ist. Bei größeren Räumen sind weitere Rauchwarnmelder pro Raum erforderlich. Bereits seit 2008 dürfen nur nach DIN EN 14604 zertifizierte Rauchmelder auf den Markt gebracht und montiert werden.

Achtung: CE-Kennzeichnung sagt nichts über Produktqualität aus

Die CE-Kennzeichnung auf Rauchmeldern bestätigt nur, dass derart gekennzeichnete Produkte in Europa verkauft werden dürfen. Daher gibt es jetzt das neue „Q“, ein unabhängiges Qualitätszeichen, das in Verbindung mit den Prüfzeichen von VdS Schadensverhütung oder dem Kriwan Testzentrum für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Rauchmelder mit diesem Zeichen eignen sich zudem besonders für den Langzeiteinsatz.

 

Achten Sie auf folgende Leistungsmerkmale:

  • Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
  • Erhöhte Stabilität, z.B. gegen äußere Einflüsse
  • Fest eingebaute Lithiumbatterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

In unserem Onlineshop finden Sie eine Auswahl an Rauchmelder gemäß DIN 14604.

Weitere Informationen rund um das Thema “Rauchmelder” finden Sie auf der Informationsseite des Forums Brandrauchprävention.

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