Jeder, der motorisiert unterwegs ist, kennt ihn, und jeder braucht ihn: den Kfz-Verbandkasten. Denn der § 35 h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung schreibt vor, dass ein Verbandkasten im Fahrzeug mitzuführen ist. Meistens fehlt er immer dann oder ist „gerade abgelaufen“, wenn er kontrolliert werden soll – von der Polizei oder bei der Hauptuntersuchung zum Beispiel. So ging es zumindest mir leider schon viel zu oft.
Die Inhalte des Verbandkastens richten sich nach der DIN 13164, die nun aktualisiert wurde und mit dem Veröffentlichungsdatum 2014-01 zur Verfügung steht. Dabei wurden vom DIN die Inhalte leicht modifiziert und den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst.