Sitzen Sie bequem während Sie diese Zeilen lesen? Nun, ich hoffe doch, dass Sie das tun. Vielleicht  auf einem ergonomischen auf Ihre Körpermaße angepassten Stuhl. Auch Ihr Monitor, dessen Einstellung, Ihre Computermaus und die anderen Arbeitsmittel auf Ihrem Schreibtisch sind  hoffentlich nach ergonomischen Gesichtspunkten ausgerichtet und entsprechen den Vorgaben aus der Bildschirmarbeitsverordnung (BildschArbV).

Moment mal, ergonomische Gesichtspunkte? Was ist das überhaupt? Möglicherweise ist es ja die Lehre vom ‚richtigen‘ Sitzen? Auch, aber nicht nur, denn die Ergonomie, die Deutschland ein Teil der Arbeitswissenschaft ist, befasst sich insgesamt mit der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Oberstes Ziel ist der Schutz des einzelnen Individuums bei der Arbeit. Die Ergonomie bezieht sich deshalb auf viele Bereiche wie die Ausgestaltung und Anordnung der Arbeitsmittel und die Arbeitsumgebung. Aber auch die menschliche Psyche und die Organisation der Arbeit (Stichwort: Prozesse) spielen eine wichtige Rolle.

Das Feld der Arbeitsmittel ist dabei abhängig vom Arbeitsplatz und der jeweiligen Tätigkeit sehr weit gespannt und reicht von der richtigen Einstellung des Bürostuhls, über ergonomische Software (Stichwort: Benutzerfreundlichkeit) bis zur menschengerechten Ausgestaltung der Schnittstelle Mensch-Maschine.

Mit Hilfe der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes sollen kurzfristige Schäden z.B. Arbeitsunfälle verhindert und auch langfristige Belastungen, die zu Berufskrankheiten führen können, vermieden bzw. vermindert und die Leistungsfähigkeit erhalten oder sogar verbessert werden. Wichtig dabei ist, nicht den Menschen der Arbeit anzupassen sondern vielmehr umgekehrt die Arbeitsbedingungen menschengerecht zu gestalten.

Einige Regelungen, Normen und Vorschriften beziehen sich konkret auf die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, wie z.B. die schon oben erwähnte BildschArbV, die DIN EN ISO 9241 (Ergonomie der Mensch-System-Interaktion), die DGUV Information 203-023 (bisher BGI 804-2; Ergonomie an Näharbeitsplätzen) oder die DGUV Information 209-068 (bisher BGI/GUV-I 5048-1; Ergonomische Maschinengestaltung). Aber auch die allgemeinen Vorschriften im Arbeitsschutz wie die §§ 3 und 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbschG) verpflichten den Arbeitgeber zu präventiven Maßnahmen, in die auch die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung fällt.

Die Basis für die Bewertung der Arbeitsplätze bildet die Gefährdungsbeurteilung, in der die Arbeitsbedingungen und –mittel und deren Abstimmung auf die individuellen Gegebenheiten der Beschäftigten wie z.B. Körpergröße, Linkshändigkeit, aber auch die Arbeitsabläufe zu berücksichtigen sind. Eine professionelle Beratung durch Arbeitsmediziner oder spezielle Ergonomieberater kann hier sinnvoll sein.

Bei der Umsetzung der sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Maßnahmen ist die Unterweisung und permanente Motivation der Beschäftigten unerlässlich, denn selbst der beste ergonomische Bürostuhl nützt wenig, wenn er nicht richtig eingestellt wird.

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Stichwort Maßnahmen: Für ‚Büroarbeiter‘ haben wir hier einige Tipps wie Sie fit durch den Büroalltag kommen. Außerdem finden Sie in der Broschüre ‚Heben und Tragen ohne Schaden‘ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Tipps zum richtigen Heben und Tragen.

  1. Sorgen Sie für die richtige Einrichtung: ein höhenverstellbarer Schreibtisch und ergonomischer Stuhl sind Pflicht. Beide sollten auf Ihre Körpergröße abgestimmt und in der Höhe richtig eingestellt sein. Beine und Arme sollten einen Winkel von mindestens 90° bilden können. Für kleinere Menschen können Fußstützen ein hilfreiches Mittel sein.  Auch beim Monitor sollten Höhe und Neigung verstellbar sein. Blicken Sie horizontal nach vorn, sollte die oberste Bildschirmzeile leicht unter der Horizontalen zu lesen sein, so dass Sie nicht nach oben schauen müssen. Blendungen und Spiegelungen sind zu vermeiden.
  2. Dynamisch sitzen: Bewegen Sie sich auch im Sitzen! Nutzen Sie die gesamte Sitzfläche und damit auch die Rückenlehne, die beim Anlehnen nach hinten dynamisch nachgeben sollte. Wechseln Sie Ihre Sitzhaltung mehrfach in der Stunde und vermeiden Sie es zu lange in einer Position zu verharren. Viele Dinge können auch am Schreibtisch im Stehen erledigt werden: Telefonate sind beispielsweise eine gute Gelegenheit.
  3. Tastatur und Maus sollen sich auf einer Ebene mit Ellenbogen und Handfläche befinden. Vermeiden Sie es, die Tastatur nach vorn zu neigen, denn dadurch werden die Handgelenke zu stark belastet. Nutzen Sie ggf. eine Handballenauflage. Die Maus sollte sich möglichst dicht am Körper befinden, liegt aber meist rechts oder links neben der Tastatur. Probieren Sie alternative Positionen aus wie z.B. direkt vor dem Körper mit einer natürlichen Handhaltung oder bedienen Sie die Maus zur Abwechslung einmal mit der anderen Hand. Auch zur Computermaus gibt es ergonomische Alternativen wie vertikale Mäuse.
  4. Kurze Wege, großer Effekt: Nicht alle Arbeitsmittel sollten sich in unmittelbarer Griffnähe befinden. Wege, wie der zum Kopierer, zur Kollegin, in die Kaffeeküche, zum Postfach oder zur Ablage, bringen  Bewegung. Verlagern Sie den Drucker in einen anderen Raum.
  5. Bildschirmpausen: Die konzentrierte Arbeit am Bildschirm strengt an, macht müde und sollte regelmäßig unterbrochen werden. Nutzen Sie diese Kurzpausen für einen Mini-Spaziergang oder Entspannungsübungen für Rücken und Augen. So wirken Sie auch aufkommender Müdigkeit und Erschöpfung entgegen und erhalten Ihre Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit.
  6. Mehr Bewegung auf dem Weg ins Büro und auf dem Weg nach Hause: Nutzen Sie wenn möglich das Fahrrad für Ihren Arbeitsweg. Wenn es das Auto sein muss, parken Sie nicht auf dem Firmenparkplatz sondern ein gutes Stück entfernt und laufen Sie den Rest.