Schon ein paar Minuten zu lange in der prallen Sonne oder etwas länger auch im Schatten oder bei bewölktem Himmel und schon richtet die aggressive UV-A- und UV-B-Strahlung ihren Schaden an – Sonnenbrand ist die Folge. Der Eigenschutz der Haut reicht je nach Hauttyp von nur wenigen Minuten bis maximal zu einer halben Stunde. Besonders während der Arbeit ist daher ein guter und möglichst multifaktorieller Sonnenschutz wichtig.

Vom leichten Sonnenbrand ersten Grades mit leichter, schmerzhafter Rötung über die Blasenbildung und eine stärkere, schmerzhaftere Rötung bei einer Verbrennung zweiten Grades bis hin zur völligen, großflächigen Zerstörung der Haut reichen die kurzfristigen Folgen. Und da die Haut nichts vergisst, droht langfristig im schlimmsten Fall sogar Hautkrebs. Nicht umsonst ist dieser eine anerkannte Berufskrankheit, seit dem Jahr 2015 auch in der hellen Variante.

Andererseits: Ganz ohne Sonne geht es auch nicht. Unser Körper braucht das Sonnenlicht, um Vitamin D zu bilden, es schützt uns vor Depressionen und Osteoporose. Was also tun? Dabei ist die jeweilige Belastung individuell zu beurteilen und stark abhängig von der ausgeübten Tätigkeit, wie eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ergab. Im Ergebnis sind z. B. Postboten sogar weniger gefährdet als Kanalbauer.

Das Kriterium „ist im Freien tätig“ allein reicht also nicht für eine Beurteilung aus. Je nach Belastung sind daran angepasste Lösungen nötig. Gerade im Sommer muss also für ausreichenden Schutz gesorgt werden. Zunächst mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen wie beispielsweise Beschattung oder Verlegung der Arbeitszeit in die Morgenstunden. Greifen diese nicht oder nicht ausreichend, sind persönliche Schutzmaßnahmen in Form von Kopfbedeckungen, schützender Arbeitskleidung und Sonnenschutzcremes das Mittel der Wahl.

Haut- und Sonnenschutz: was muss der Arbeitgeber tun?

Für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit hoher Sonnenexposition während ihrer Tätigkeit beschäftigen, ist die richtige Beurteilung und Risikoabschätzung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Pflicht.

Besorgen Sie für Ihre Mitarbeiter, die stundenlang der gefährlichen UV-Strahlung ausgesetzt sind, unbedingt geeigneten Sonnenschutz. Laut §3 ArbSchG (Grundpflichten des Arbeitgebers) sind Sie dazu verpflichtet, erforderliche Mittel für den Gesundheitsschutz bereitzustellen:

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

  • für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie

  • Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

So schützen Sie die Haut Ihrer Mitarbeiter vor der Sonne

  1. Stellen Sie Ihren Mitarbeitern wasserfeste Sonnencreme mit hohem UVA und UVB-Filter zur Verfügung. Empfehlenswert sind Schutzpräparate mit einem hohen Lichtschutzfaktor von mindestens 30. Diese sollten mindestens 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne aufgetragen und regelmäßig alle zwei bis drei Stunden erneuert werden.

    Wir empfehlen die UV-Hautschutzlotion Stokoderm® Sun Protect 50 PURE mit LSF 50. Sie wurde für im Freien arbeitende Berufsgruppen entwickelt, die mit UV-A- und UV-B-Sonnenstrahlen in Berührung kommen sowie für Arbeitnehmer, die UV-C Strahlen, wie sie bei Schweißarbeiten entstehen, ausgesetzt sind.

    Die Hautschutzlotion Sun Protect 50 PURE spendet 24 Stunden Feuchtigkeit, klebt nicht nach dem Auftragen, ist wasserfest, schweißresistent, unparfümiert und natürlich silikonfrei.

  2. Das Gesicht und vor allem die Augen sollten durch eine Kopfbedeckung, Sonnenbrille und einen Nackenschutz mit UV-Filter (100 % UV-Schutz) geschützt werden. Gerade bei den Augen sollte kein Risiko eingegangen werden.

    Mit der Schutzbrille SecureFit™ 400, gemäß EN 166, EN 170, sind Sie auf der sicheren Seite. Sie ist extrem leicht, rahmenlos und besitzt einstellbare Nasenpolster. Die Bügel sind mit einer weichen Polsterung und 3M™ Bügeldruckverteilungstechnologie für optimale Anpassung an jede Gesichtsform ausgestattet. Sie bietet hohen Tragekomfort, ein gutes Sichtfeld und einen sehr guten Schutz vor UV-Strahlen.

  3. Es empfiehlt sich, leichte Kleidung mit langen Armen und Beinen zu tragen – im besten Fall hat die Kleidung auch UV-Schutz. Hier muss insgesamt genau hingesehen werden. Die benötigte Schutzwirkung der Kleidung sollte mit der zu erwartenden Hitzeentwicklung abgeglichen und idealerweise in der Gefährdungsbeurteilung behandelt werden.

    Besonders gefährdet ist bei Arbeiten im Freien der Nackenbereich. Er ist permanent der Sonne ausgesetzt und selbst ansonsten sehr beständige Sonnencremes werden durch das vermehrte Schwitzen an dieser Stelle häufig sehr schnell beseitigt. Hier bietet sich die Verwendung eines UV-Nackenschutzes an, der zuverlässig, beständig und unabhängig von der individuellen Schweißentwicklung vor einem Sonnenbrand schützt.

  4. Wenn möglich, sollte unter Sonnenschirmen, Schatten spendenden Überdachungen oder in den frühen Morgenstunden gearbeitet werden. Denn: Die größte Hitze des Tages wird tatsächlich nicht schon zur Mittagszeit, sondern erst in den späten Nachmittags-/frühen Abendstunden erreicht.

  5. Große Hitze ist für den Körper insgesamt sehr belastend. Um sich mögliche Folgen wie Sonnenstich oder Hitzschlag zu ersparen, sind bei entsprechenden Temperaturen kontinuierliches Trinken (idealerweise Wasser, Tees oder Schorlen) und der Aufenthalt im Schatten am wichtigsten.
Sonnenstich, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag

Weitere Tipps für das Arbeiten in der Sonne und bei hohen Temperaturen finden Sie sehr ausführlich auch in den Empfehlungen der BAuA.

Tipp: Seit 2008 übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Hautkrebsvorsorge: Ab 35 Jahren können sich Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre untersuchen lassen.

Sonnenstich, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag – was tun?

Vereinzelt nutzen selbst die besten Vorsichtsmaßnahmen nichts. Was können Sie also tun, wenn ein Kollege ein Zuviel an Hitze und Sonne erwischt hat? Die wichtigste Frage hierbei: Sonnenstich, Hitzeerschöpfung (eine Art Übergangsform vom Sonnenstich zum Hitzschlag) oder Hitzschlag?

Einer der beiden Zustände ist auf jeden Fall ein akuter Notfall, nämlich der Hitzschlag. Er muss sofort behandelt und schnellstmöglich an den Rettungsdienst übergeben werden, denn hier besteht Lebensgefahr!

In unserer Infografik haben wir Ihnen übersichtlich dargestellt, wie Sie Sonnenstich und Hitzschlag unterscheiden können und was jeweils als helfende Erstmaßnahme zu tun ist. Behalten Sie dabei im Hinterkopf, dass Sonnenstich, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag oft fließend ineinander übergehen. Ist der Allgemeinzustand der betroffenen Person schlecht, auch wenn diese noch bei Bewusstsein ist, rufen Sie im Zweifelsfall lieber den Notruf. Die Sanitäter sind fachlich deutlich besser in der Lage festzustellen, ob hier eine ernste Gefährdung vorliegt.

Auch wenn der Sommer gerade eine kurze Pause einlegt: Genießen Sie ihn, achten Sie – nicht nur auf der Arbeit – auf den richtigen Sonnenschutz und kommen Sie gut durch die warmen Monate.

Sie können sich die Infografik „Sonnenstich oder Hitzschlag“ auch als PDF herunterladen.