Die TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ unterscheidet zwischen Arbeiten mit Gefahrstoffen, die sich in ortsfesten Einrichtungen oder in ortsbeweglichen Behältern befinden. Bei der Kennzeichnung von Durchflussstoffen in Rohrleitungen hat die TRGS 201 einige Besonderheiten festgelegt.
Beachten Sie Folgendes bei Ihrer Kennzeichnung von Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe und Gemische transportiert werden (TRGS 201, Abs. 4.5.3):

  1. Welche Rohrleitungen dürfen vereinfacht gekennzeichnet werden?
    Sie dürfen die TRGS 201 an Rohrleitungen, in denen gefährliche Durchflussstoffe beispielsweise von einem Werksgelände zum nächsten befördert werden, anwenden. Es reicht aus, die Rohrleitungen mit den Gefahrensymbolen gemäß CLP-Verordnung beziehungsweise nach der alten Kennzeichnung und der Angabe der Hauptgefahr des Stoffes bzw. Gemisches zu kennzeichnen. Ausnahme: Leitungen, die Gefahrstoffe im Produktionsgang enthalten.
  2. An welcher Stelle sollen die Etiketten oder Schilder angebracht werden?
    Vor allem an gefahrenträchtigen Stellen, zum Beispiel dort, wo eine erhöhte Verwechselungsgefahr vorliegt oder Mitarbeiter arbeiten, müssen Sie die Etiketten ankleben. Sie können zusätzlich die Fließrichtung mit angeben.
  3. Können alle Gefahrensymbole verwendet werden?
    Nein, laut TRGS 201 sollten Sie für die Kennzeichnung Ihrer Rohrleitungen auf das Gefahrensymbol „Gasflasche“ (GHS04) verzichten.
  4. Welche Größe muss das Kennzeichen haben?
    Die TRGS 201 verweist auf die Erkennungsweiten gemäß ASR A1.3. In der Tabelle 2 sind die Größen aufbereitet.
  5. Gibt es weitere Besonderheiten zur Kennzeichnung der Rohrleitungen?
    Ja, Sie dürfen die Durchflussstoffe farblich auf dem Etikett, dem Schild oder der Leitung selbst kennzeichnen. Die Farben gibt die TRGS 201 vor:
Rohrleitung Tabelle

Quelle: TRGS 201, Anlage 2

Tipp: In der TRGS gibt es darüber hinaus weitere Angaben über die Materialbeschaffenheit und Anwendung des Etiketts. Nutzen Sie diese Hinweise für Ihre nächste Bestellung von Gefahrstoff- und Rohrleitungsetiketten.

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