Am 31.3.2016 wurde die Verordnung 425/2016 (EU) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit ist die neue PSA-Verordnung ab sofort unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig und hebt die bisherige PSA-Richtlinie 89/686/EWG zum 21. April 2018 auf. Neben der Übergangszeit von zwei Jahren gibt es großzügige Regelungen, um die neuen Auflagen zu erfüllen. So gelten EG-Baumusterprüfbescheinigungen und Zulassungen bis zum 21. April 2023, es sei denn, sie sind vorher abgelaufen oder ungültig geworden. Die drei wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  1. PSA zum Schutz gegen Lärm, vor Ertrinken, Kettensägenschnitten, Projektilen und Messerstichen gehört künftig zu Kategorie III. Hier müssen Hersteller  künftig ein strengeres Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Nutzer von PSA dieser Kategorie müssen in der korrekten Anwendung praktisch unterwiesen werden.
  2. Die Konformitätsbewertungsverfahren der verschiedenen PSA-Kategorien wurden neu definiert; alle Zertifikate sind künftig nur maximal 5 Jahre gültig
  3. Künftig sind alle Wirtschaftsakteure – gleich ob Hersteller oder nur Zwischenhändler – für die Einhaltung der neuen Bestimmungen verantwortlich.