Erste HilfeDie Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am 25. Mai 2014 beschlossen, dass die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer ab dem 1. April 2015 neuen Regelungen unterliegen wird. Die Änderung der Erste Hilfe- Ausbildung fußt vor allem in der Erkenntnis, dass die Teilnehmer mittel- bis langfristig Schwierigkeiten haben das vermittelte Wissen abzurufen. Zurückzuführen ist dies auf die hohe Wissensdichte der Grundausbildung. Hier liegt auch der Erneuerungsansatz der DGUV.
Die wichtigsten Neuerungen sind in der Strukturierung der Kurse zu finden. Der Erste Hilfe-Kurs verkürzt sich von 16 UE (Unterrichtseinheiten) an 2 Tagen auf 9UE in einem eintägigen Kurs. Der Auffrischungskurs, welcher weiterhin alle 2 Jahre wiederholt werden muss, wird von 8UE auf 9UE an den Grundkurs Erste Hilfe angepasst.

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Erste Hilfe- Grundkurs 16 Unterrichtseinheiten
2 Tage
9 Unterrichtseinheiten
1 Tag
Auffrischungskurs 8 Unterrichtseinheiten
1 Tag
9 Unterrichtseinheiten
1 Tag
Wiederholung Auffrischungskurs alle 2 Jahre alle 2 Jahre

Des Weiteren werden auch die Inhalte der Kurse von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen überarbeitet. In Zukunft sollen diese sehr viel praxisnäher vermittelt werden. Neben den generell zu vermittelnden Themen werden für die Unternehmen optionale Themensammlungen verfügbar sein. Somit stellt die DGUV ihnen sehr viel spezifischere Erste Hilfe-Kurse zur Verfügung. Zurzeit wird er noch überarbeitet, aber die endgültigen Ausbildungsinhalte werden im DGUV Grundsatz 304-001“Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ festgehalten.