Gleich drei neue Arbeitsstättenregeln wurden in der vergangenen Woche vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht.

  • ASR A1.8 „Verkehrswege“

    Diese ASR ersetzt die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien ASR 17/1,2 „Verkehrswege“, ASR 18/1-3 „Fahrtreppen und Fahrsteige“ sowie die ASR 20 „Steigeisengänge und Steigleitern“.

    Inhalt der neuen Regel ist die Einrichtung und der Betrieb von Verkehrswegen. So definiert sie Anforderungen an Verkehrswege im Allgemeinen und an Verkehrswege für Fußgänger- bzw. Fahrzeugverkehr im Besonderen. Auch die Kennzeichnung und Abgrenzung von Verkehrswegen, Regelungen für Treppen, Steigeisengänge und Steigleitern, Fahrtreppen und Fahrsteige und Sondervorschriften für Baustellen finden sich in der neuen ASR. Zur Sicherung Ihrer Verkehrswege bietet Ihnen Kroschke im Onlineshop Sicherheitskennzeichen, Rammschutz, Warnmarkierungen sowie Bodenmarkierungen und –beläge.

  • ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“
    Die neue ASR A2.1 ersetzt die alten Arbeitsstättenrichtlinien ASR 8/5 "Nicht durchtrittsichere Dächer" und die ASR 12/1-3 "Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände". Der Anwendungsbereich erstreckt sich wie der Titel schon sagt auf den Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen. Die ASR legt u.a. Rangfolgen für Schutzmaßnahmen fest und regelt die Kennzeichnung und Sicherung von Gefahrenbereichen. Absturzsicherungen, Absperrungen und Sicherheitskennzeichen finden Sie im Kroschke-Onlineshop.
  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
    Die ASR A2.2 ersetzt die bisherige Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/2 „Feuerlöscheinrichtungen“. Sie regelt u.a. konkret wieviele Feuerlöscher in Arbeitsstätten als Grundausstattung vorzuhalten sind, wie Branderkennung und Alarmierung sichergestellt werden können, welche Grundanforderungen bei der Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen zu berücksichtigen sind (z.B. bei der Kennzeichnung) und was bei erhöhter Brandgefährdung in Arbeitsstätten zu beachten ist. Daneben enthält die ASR Vorgaben in puncto Brandschutzhelfer und für die Wartung bzw. Prüfung von Feuerlöscheinrichtungen. Für Baustellen gelten abweichende Vorgaben, die ebenfalls in der ASR genannt sind. Im Kroschke-Onlineshop finden Sie eine große Auswahl an Feuerlöschern für verschiedene Anwendungsbereiche, Löschdecken, Rauchmeldern, Rettungshilfen und Brandschutzzeichen für die normgerechte Kennzeichnung.

Auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie die neuen ASR zum Download im PDF-Format »

Die ASR konkretisieren im Rahmen ihrer jeweiligen Anwendungsbereiche die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und geben dem Unternehmer praktische und konkrete Hinweise für den betrieblichen Alltag zur Umsetzung der Vorgaben der ArbStättV.

Besonders wichtig ist die so genannte Vermutungswirkung: Hält der Unternehmer sich an die ASR, kann er davon ausgehen, dass er die Vorgaben der ArbStättV erfüllt. Wählt er hingegen von den ASR abweichende Maßnahmen für den Arbeitsschutz muss er damit mindestens das gleiche Schutzniveau erreichen, das die Arbeitsstättenregeln bieten. Die Beweispflicht liegt im Zweifelsfall beim Unternehmer.