Wie viele Ihrer Mitarbeiter benötigen eine orthopädische Ausstattung für ihre Sicherheitsschuhe? Vorsicht: Nicht jede Einlage eignet sich für jeden Schuh: Wird die falsche Ausstattung benutzt, so kann dieses die Schutzfunktion des Sicherheitsschuhs beeinträchtigen.

Wichtige Tipps für die orthopädische Anpassung von Sicherheitsschuhen

Seit Januar 2007 ist laut BGR 191 „Benutzung von Fußschutz und Knieschutz“ vorgeschrieben, dass bei jeder orthopädischen Änderung von Sicherheitsschuhen kontrolliert werden muss, ob die Schuhe weiterhin der Norm ISO 20345 entsprechen. Hersteller von Sicherheitsschuhen haben daher für ihre Produkte individuelle Ausstattungen entwickelt und diese von einem Prüfinstitut prüfen lassen. Aber: Nicht jede orthopädische Ausstattung passt zu jeden Sicherheitsschuh. Beachten Sie deshalb Folgendes:

  1. Wenn die Sonderausstattung der BGR entspricht, dann können Sie von dem Hersteller eine EG-Baumusterbescheinigung anfordern. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und können den Fußschutz auch nachweisen.
  2. Kostenerstattung: Die Krankenkassen bezahlen die orthopädische Anpassung nur für Privatschuhe, nicht für Sicherheitsschuhe. Benötigt der Mitarbeiter einen orthopädischen Fußschutz aufgrund eines Arbeitsunfalls, dann übernehmen beispielsweise die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung oder Bundesagentur für Arbeit die Kosten für solche Sicherheitsschuhe. Hierfür benötigen Sie jedoch eine schriftliche Diagnose vom Arzt.
  3. Fragen Sie direkt beim Hersteller des Sicherheitsschuhs an, wo und wie Sie die orthopädische Einlage oder Zurichtung erhalten können. Hier habe ich Ihnen einige Schuh-Hersteller zusammengestellt, die diesen Service anbieten:
  4. Auch der Orthopädie-Schuhmacher bei Ihnen vor Ort berät Sie mit Sicherheit gerne zu diesem Thema. Informationen finden Sie z.B. beim Orthopädie Schuh Center Saarlouis unter fuss-check.de