ArbeitsgeländeEine häufig gestellte Frage unserer Kunden ist, ob konkrete Farben für Bodenmarkierungen z.B. auf dem Betriebsgelände im Außenbereich oder in der Logistik vorgeschrieben sind. Die passende Antwort darauf ist ein eindeutiges Jein, denn…

  • die Arbeitsstättenregel ASR A1.8 ‚Verkehrswege‘ umfasst zwar umfangreiche Regelungen zu den Abmessungen wie Mindestbreiten und –höhen von Wegen, besagt in Sachen Markierung aber nur, dass zur ‚Abgrenzung zwischen niveaugleichen Verkehrswegen und umgebenden Arbeits- und Lagerflächen, sowie zwischen Wegen für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr […] verschiedene Markierungsformen (z. B. dauerhafte Farbmarkierung, Markierungsleuchten) eingesetzt werden‘ [können],
  • und auch die ASR A1.3 ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung‘, auf die auch die ASR A1.8 verweist, legt nur gelb-schwarze Streifen für ständige und rot-weiße für temporäre Hindernisse und Gefahrenstellen verbindlich fest. Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen soll zwar farbig, deutlich erkennbar und durchgehend sein, die Art und Weise der Markierung bleibt aber offen. ‚Vorzugsweise‘ sollen Weiß oder Gelb in Streifen von 5 cm Breite zum Einsatz kommen oder eine Markierung durch eine vergleichbare Nagelreihe mit mindestens drei Nägeln pro Meter erfolgen, sofern die Markierung auf dem Boden angebracht wird. Entscheidend ist ein ausreichender Kontrast zur Farbe des Bodens.

Weiß und Gelb kommen auch im öffentlichen Raum, für den es umfangreiche Regelungen für die Fahrbahnmarkierung (z.B. in der Straßenverkehrsordnung) gibt, zur Anwendung. So gehören Fahrbahnmarkierungen zu den Vorschriftzeichen gemäß § 41 Abs 1. StVO.

Auf dem Betriebsgelände sieht das etwas anders aus, denn im Rahmen der Verkehrssicherungs- Arbeitsschutzpflichten bleibt es aber jedem Unternehmen selbst überlassen, mit welchen konkreten Maßnahmen es die Sicherheit von Beschäftigten, Kunden, Besuchern und Lieferanten sicherstellt. Viele Unternehmen übertragen deshalb die bekannten Regeln der StVO auch auf Ihr Firmengelände (‚Hier gilt die StVO!‘).

Bodenmarkierungen im InnenbereichGanzheitliches Konzept für Bodenmarkierungen

Sinnvoll ist die Schaffung eines ganzheitlichen Konzeptes für die Markierung des Bodens auf dem gesamten Betriebsgelände, das alle Unternehmensbereiche mit einbezieht:

  • Verkehrswege und Parkplätze
  • Produktion
  • Logistik- und Lagerbereiche
  • Verwaltung

Bei der Erarbeitung eines solchen Konzeptes sollten alle Beteiligten von der Arbeitssicherheit bis zum Facility Management und auch die Beschäftigten mit einbezogen werden. Eine Analyse der Verkehrswege mit Blick auf die Nutzung (Welche Verkehrsmittel? Wie viele Fußgänger? Wo mischen oder kreuzen sich Fußgänger- und Fahrzeugverkehr? Wo befinden sich Lagerflächen oder Maschinen? Wie häufig werden diese frequentiert? etc.), möglicher Gefährdungen (Stichwort: Gefährdungsanalyse) und auch bisheriger Unfallschwerpunkte dient als Basis für ein künftiges Verkehrswegekonzept.

Bestandteil dieses Konzeptes sollte auch eine Festlegung der zu verwendenden Farben für Bodenmarkierungen sein. Dies kann neben mehr Sicherheit auch für vereinfachte Abläufe sorgen. Unsere Produktmanager haben dazu das Kroschke-Farbkonzept erarbeitet: Das Kroschke-Farbkonzept lässt sich abhängig vom Boden und der beabsichtigten Haltbarkeit der Markierungen mit verschiedenen Mitteln umsetzen:

Bodenmarkierung Farben Bedeutung

  •  Bodenmarkierungsbänder in verschiedenen Farben für Markierungen im Innenbereich, die sich wieder entfernen lassen.
  • Hallenfarben (nicht nur in grau) für vollflächige Markierungen z.B.von Verkehrswegen in der Produktion
  • Bodenmarkierfarben und -geräte für belastbare, dauerhafte Markierungen in verschiedenen Farben im Innen und Außenbereich
  • Markierungsnägel für höchste Belastungen z.B. bei LKW-Verkehr