Seit Bekanntwerden der Details zur Neuauflage des ADR-Abkommens, die bereits seit 01.01. gilt und ab 30.06. zwingend umzusetzen ist, verwirrte ein unscheinbarer Satz die Betroffenen im Straßenverkehr. Die Ladungssicherung in Deutschland erfolgt seit über 10 Jahren nach der seit dem auch immer weiter fort entwickelten VDI 2700 ff. Im Unterabschnitt 7.5.7.1 der Anlage A zur neuen ADR heißt es aber nun, dass „die Vorschriften … [zur Ladungssicherung] als erfüllt [gelten], wenn die Ladung gemäß der Norm EN 12195-1:2010 gesichert ist.“
Problem: Bislang wurde die europäische Norm von Experten abgelehnt und von deutschen Behörden auch bei Kontrollen nicht akzeptiert, da die Anforderungen an die Ladungssicherung geringer sind, als in der VDI 2700. Und nun? Während Experten wie der Königsberger Ladungssicherungskreis (KLSK) die Entwicklung als Verschlechterung auf Kosten der Sicherheit kritisieren raten Behörden, Polizei und Verbände Ladung weiter nach VDI 2700 zu sichern. Nicht zuletzt deshalb, weil es sich dabei um die seit Jahren von der Rechtsprechung anerkannten Regeln der Technik handelt.