Und wieder gibt es eine neue Vorschrift für den Arbeitsschutz. Dieses Mal geht es um die neue ASR A4.3 “Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe”. Sie regelt unter anderem:

  • Anzahl und Inhalt der Erste-Hilfe-Koffer
  • Ausstattung von Erste-Hilfe-Räumen
  • Einrichtungen zur Ersten Hilfe

Die neue Erste-Hilfe-Vorschrift ersetzt die ASR A38/2 „Sanitätsräume“ und ASR 39/1, 3 „Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“.

Ich habe Ihnen die wichtigsten Inhalte zusammengefasst und gebe Ihnen Praxistipps für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Wie viele Erste-Hilfe-Koffer brauchen Sie für Ihr Unternehmen?

Die neue ASR A4.3 beinhaltet die Empfehlungen aus der DIN 13157 und DIN 13169:

  • Aufbewahrung von Erste-Hilfe-Material: In der neuen Vorschrift ist festgelegt, dass Erste-Hilfe- Material in geeigneten Behältnissen aufbewahrt werden muss, zum Beispiel in Koffern, Rucksäcken, Taschen oder Schränke.
  • Anzahl: Generell gilt, dass sich die Anzahl der Erste-Hilfe-Koffer bzw. Behältnisse nach der Unternehmensgröße und Betriebsart richtet.
  • Inhalte: Es gibt „kleine“ und „große“ Erste-Hilfe-Koffern, die sich durch die Befüllung an Erste-Hilfe-Materialien (Pflaster, Fixierbinden etc.) unterscheiden.
  • Verteilung: Die Erste-Hilfe-Koffer müssen so verteilt werden, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen maximal 100 m oder eine Geschosshöhe entfernt sind.

Praxistipps für Erste-Hilfe-Koffer:

  1. Wenden Sie die Gefährdungsbeurteilung an und prüfen Sie, ob die Grundausstattung ausreicht.
  2. Nutzen Sie ein Verbandbuch zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen gemäß BGV A1.
  3. Wir bieten Ihnen Erste-Hilfe-Koffer mit Standard-Füllung gemäß der neuen ASR A4.3 (bisher: DIN 13157 bzw. DIN 13164) an.

Welches Inventar und welche Mittel müssen in Ihren Erste-Hilfe-Räumen vorhanden sein?

Beschäftigen Sie mehr als 1.000 Mitarbeiter oder bestehen in Ihrem Unternehmen besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren? Dann müssen Sie Erste-Hilfe-Räume einrichten. In der neuen Erste-Hilfe-Vorschrift sind die baulichen Anforderungen und die Beschilderung der Erste-Hilfe-Räume definiert.



Sie müssen auch hier wieder die Gefährdungsbeurteilung anwenden, um das geeignete Inventar und die notwendigen Mittel bereitszuhalten.

  • Inventar: Erste-Hilfe-Koffer oder Erste-Hilfe-Schränke zur hygenischen Aufbewahrung von Verbandmaterial, Untersuchungsliege mit verstellbaren Kopf und Fußteil, Spender für Seife, Desinfektionsmittel, Hautschutzmittel usw.
  • Erste-Hilfe-Mittel: Inhalt der Erste-Hilfe-Koffer, Mittel zur Absaugung und Beatmung, Augenspülflasche, HWS-Immobilitätskragen, Automatisierter Externer Defibrillator (AED) usw.

Praxistipp: Leben retten mit dem Defibrillator

Überlebenswahrscheinlichkeit Graph

Bei Herzkreisluaf-Stillstand zählt jede Minute: Mehr als 10 Minuten bis zur Defibrillation (durch starke Stromstöße wird die normale Herzaktivität wieder hergestellt) bedeuten weniger als 5% Überlebenschance. Der Defibrillator ist in der Liste möglicher Mittel zur Ersten-Hilfe eine wichtige Ergänzung. Wir haben ihn hier selbst getestet und festgestellt, dass der Defibrillator wirklich einfach und schnell auch von uns Laien anwendbar ist. Einige Produkte sind übrigens auch für die Behandlung von Kindern geeignet. Wir informieren Sie über die Funktionsweise des neuen Erste-Hilfe-Gerätes.

Welche Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen Sie bereitstellen?

  • Meldeeinrichtungen: In den Arbeitsstätten müssen ständig zugängliche Telefone (mit Angabe der Notrufnummern) zur Verfügung stehen. Prüfen Sie auch hier durch die Gefährdungsbeurteilung, ob besondere Geräte, wie Notrufmelder oder funktechnische Anlagen notwendig sind.
  • Rettungstransportmittel und -geräte: Sie müssen prüfen, ob Sie einen notwendigen Rettungstransport selbst durchführen lassen oder einen öffentlichen Rettungsdienst benötigen. Prüfen Sie anhand der Gefährdungsbeurteilung, ob Sie spezielle Transportmittel oder Rettungsgeräte bereitstellen müssen.