Gleich drei neue Arbeitsstättenregeln wurden in der vergangenen Woche vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht. ASR A1.8 „Verkehrswege“ Diese ASR ersetzt die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien ASR 17/1,2 „Verkehrswege“, ASR 18/1-3 „Fahrtreppen und Fahrsteige“ sowie die ASR 20 „Steigeisengänge und Steigleitern“. Inhalt der neuen Regel ist die Einrichtung und der Betrieb von [...]
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihre Loseblattsammlung „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ erstmals aktualisiert. Der Ratgeber kann kostenlos heruntergeladen werden. Aufgrund neuer Technischer Regelwerke und Vorschriften der Unfallversicherungsträger wurden folgende Themen über elektrische Gefährdungen überarbeitet: Kapitel 2.1 „Elektrischer Schlag und Störlichtbogen” Kapitel 2.2 „Statische Elektrizität”
Wieder gibt es etwas Neues zum Thema GHS-Verordnung* zu berichten: Es gibt eine neue Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS). Es handelt sich um die TRGS 400 “Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen”. Sie konkretisiert die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Wichtige Info für Sie: Wenn Sie Technische Regeln anwenden, dann können Sie davon ausgehen, dass Sie die Anforderungen [...]
Wenn Sie Mitglied bei der VBG und ein kleines Unternehmen sind, dann bekommen Sie Arbeitserleichterung! Der Unfallversicherungsträger hat sich den Bedürfnissen von kleinen Unternehmen angenommen: Er hat für Sie spezielle Infoseiten zusammengestellt, deren Inhalte Sie kostenlos nutzen können!
Die Gefährdungsbeurteilung verschafft Ihnen mehr Flexibilität beim Arbeitsschutz – ein wichtiges Ergebnis der Neuordnung des Arbeitschutzsystems. Mit der Gefährdungsanalyse wird Ihrer individuellen betrieblichen Situation Rechnung getragen. Welchen Spielraum Sie haben, erfahren Sie hier…
Als Verantwortlicher für Arbeitsschutz ist Ihnen ja bekannt, dass Unternehmen einer Berufsgenossenschaft per Gesetz zugeordnet sind. Ihre Branchenzugehörigkeit entscheidet darüber, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist. So weit, nichts Neues. Aber wissen Sie auch, wann welche Regelung auf Sie zutrifft?